Betreuungsleistungen

Die Zahl der Menschen, die pflegebedürftig sind, hat drastisch zugenommen. Und sie wird weiter wachsen. Das stellt vor allem pflegende Angehörige vor große Herausforderungen – physisch und psychisch.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, die Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen besser zu fördern, ihre Alltagskompetenz zu stabilisieren. Aber selbst Pflegebedürftige, die lediglich körperlich eingeschränkt sind, können auf der Grundlage des Ersten Pflegestärkungsgesetzes Betreuungs- und Entlastungsleistung in Anspruch nehmen.

Deshalb bieten wir Ihnen an, sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen, das direkte Gespräch mit uns zu suchen. Was kann die Pflegeversicherung leisten? Sie stellt Geld- oder Sachleistungen bereit, die der pflegerischen Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung dienen. Sie können Pflegegeld-und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren.

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Mögliche Leistungen, bei denen wir Sie unterstützen können, sind:

# Gedächtnistraining, um im Alltag besser zurechtzukommen, soziale Kontakte zu pflegen
# Biographiearbeit – bei der wir auf den Menschen in seiner ganzheitlichen Persönlichkeit eingehen, uns auf seine Erfahrungen und Erinnerungen einlassen
# Übungen, um die Sprachfähigkeit aufrechtzuerhalten
# gemeinsam basteln, singen oder kochen
# Gespräche führen, um emotionale Krisen zu vermeiden oder zu überwinden
# Außerdem: Bei der Konzipierung der neuen Wohngemeinschafts- Projekte ist der zusätzliche Ausbau einer Tagespflege geplant. Die Tagesgäste sollen unter fachlich kompetenter Anleitung eine Tagesstruktur aufrechterhalten oder in diese zurückfinden. Körper und Geist sollen stimuliert und aktiviert werden.