Stellenbeschreibung Examinierte Pflegefachkraft

Examinierte Pflegekraft

Aufgaben und Ziele der Stelle

Durchführung der individuellen geplanten Pflege und Betreuung auf Grundlage des Pflegeleitbilds und -konzepts unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und vertraglicher Vereinbarungen.

Beratung:

  • Beratung über das Leistungsangebot der Einrichtung.

Pflege:

  • Erstellung der individuellen Pflegeplanung für den Pflegebedürftigen,
  • Gewissenhafte und sorgfältige Ausführung der erforderlichen und vereinbarten Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung pflegewissenschaftlicher, medizinischer, hygienischer und ökonomischer Aspekte,
  • Einbeziehung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in die Pflege,
  • Individuelle Anwendung der Pflegestandards im Pflegeprozess,
  • Einsatzbezogene Führung der Pflegedokumentation,
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Pflegeplanung,
  • Angemessener Einsatz von Pflegehilfsmitteln.
  • Fachgerechte Ausführung ärztlicher Verordnungen.

Hauswirtschaft:

  • Durchführung von hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Sonstiges:

  • Korrekter Umgang mit den elektronischen mobilen Lesegeräten,
  • Korrekte Führung des Stundennachweises,
  • Gewissenhafter Umgang mit Firmeneigentum,
  • Gewissenhafter Umgang mit Kundeneigentum insbesondere Wohnungsschlüsseln,
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Dienst- und Fallbesprechungen,
  • Verpflichtung zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungen.

Anforderungen an den Stelleninhaber

Berufliche Voraussetzungen:

  • Staatsexamen in: Altenpflege, Krankenpflege oder generalistische Ausbildung (jeweils 3-jährig)
  • Berufserfahrung in der Pflege
  • Weiterbildung: z.B. im Bereich spezieller Pflegetechniken.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
  • Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • Team- und Kooperationsfähigkeit.

Kompetenzen und Verantwortung

Der Stelleninhaber ist für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter verantwortlich.

Die Stellenbeschreibung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Weitere Tätigkeiten können im Rahmen des Weisungsrechts an den Stelleninhaber delegiert werden.

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