Versorgung und
Service / Entlastungs-
leistungen

(ab Pflegegrad 1, in Verbindung mit Inanspruchnahme ambulanter Pflege)

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, die Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen besser zu fördern, um Ihre Alltagskompetenz zu stabilisieren.

Versorgung und Service 2 Leistungen

Aber selbst Pflegebedürftige, die lediglich körperlich eingeschränkt sind, können seit Einführung der Pflegestärkungsgesetze sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel:

  • Gesprächsführung
  • Sprach- und Gedächtnistraining
  • Biographiearbeit
  • Gemeinsam Basteln, Singen, Kochen

Auch übernehmen wir gern für Sie Aufgaben, die Ihnen schwerfallen oder die Sie nicht mehr können. Beispielsweise helfen wir Ihnen, den Haushalt weiter so zu führen, wie Sie es gewohnt sind und unterstützen Sie auch darüberhinausgehend:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Begleitung z.B. zum Arzt
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei Behörden- und Krankenkassenangelegenheiten

Um Ihren persönlichen Bedarf zu ermitteln, bieten wir Ihnen an, sich mit uns in Verbindung zu setzen und das direkte Gespräch zu suchen. Dann können wir klären, was die Pflegeversicherung für Sie persönlich leisten kann und welche Geld- und Sachleistungen für die pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung für Sie in Frage kommen. Sie können Pflegegeld- und Pflegesachleistungen auch miteinander kombinieren. Rufen Sie uns an, um die für Sie bestmögliche Versorgung zu gewährleisten:

Kontaktieren Sie uns

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Silke Polixa

Pflegedienstleitung, Gesundheits- und Sozialzentrum / Häusliche Pflege

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