Wohngemeinschaften

Leben – Zu Hause sein – Betreutes Wohnen – FAK e.V.

„Die Menschen denen wir eine Stütze sind, geben uns den Halt im Leben.“
(Marie von Ebner-Eschenbach)

Wohngemeinschaften 2
Wohngemeinschaften 3

Wohngemeinschaften
„Im Beginenhof“ (für Frauen)

  • Goethestraße 65
    45130 Essen
    Rüttenscheid

Wohngemeinschaften 4

Wohngemeinschaften
„Im Neuland“

  • Altendorfer Straße 589 A
    45355 Essen
    Schönebeck

Wohngemeinschaften 5

Wohngemeinschaften
„Op dem Berge“

  • Germaniastraße 20B
    45356 Essen
    Bochold

Wohngemeinschaften 6

Wohngemeinschaften
„Emscherblick“

  • Stapenhorststraße 71
    45329 Essen
    Altenessen

Wohngemeinschaften 7

Demenzwohngemeinschaft
Altenessen

  • Altenessener Straße 303
    45326 Essen
    Altenessen

Wohngemeinschaften 8

Demenzwohngemeinschaft
„Mittendrin“

  • Münchener Staße 154
    45145 Essen
    Frohnhausen

Als Freie Alten- und Krankenpflege e.V. haben wir schon früh erkannt, wie wichtig die Entwicklung altersgerechter Wohnformen ist. So haben wir bereits 1995 die erste Altenwohngemeinschaft ins Leben gerufen und sind damit Pioniere im Bereich „alternativer Wohnformen für die ältere Generation“. Der Wunsch die Souveränität Pflegebedürftiger möglichst langfristig zu erhalten, führte uns dazu, das Thema des Betreuten Wohnens zielstrebig anzugehen und zu der Idee Wohngemeinschaften zu initialisieren und zu begleiten. Denn auf diese Weise kann – außerhalb eines Alten- und Pflegeheimes – die Betreuung und Pflege gewährleistet werden, die Sie bzw. Ihre Angehörigen benötigen. Zugleich ist – begleitet von Fachkräften, die speziell dafür geschult und ausgebildet sind – das Leben und Wohnen in häuslicher und familiärer Atmosphäre weiterhin möglich. Das Konzept des „Betreuten Wohnens“ haben wir immer weiter vorangetrieben und bieten diese Wohnform mittlerweile an mehreren Standorten in Essen an. Wir haben das Wohngemeinschaftskonzept permanent weiterentwickelt und an den aktuellen Bedarf angepasst.

Die jeweils aus bis zu 12 Personen bestehenden Wohngruppen bieten individuelle, private Wohnbereiche mit separatem Badezimmer. Gemeinschaftsräume zum Treffen, Spielen, Fernsehen, Essen sowie eine Dach- bzw. Außenterrassen mit Grill und Aussicht kommen hinzu. Alle Räumlichkeiten können barrierefrei mit einem Aufzug erreicht werden. Darüber hinaus sind die Wohngemeinschaften gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen.

Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer gleich welchen Alters, die nicht mehr alleine wohnen können oder wollen. Das Selbstbestimmungsrecht steht bei uns an erster Stelle, so gibt es zum Beispiel keine vorgeschriebenen Aufsteh- oder Zubettgehzeiten. Voraussetzung aber ist der Wille in einer Gemeinschaft zu leben, wo Freud und Leid miteinander geteilt werden können.

So ermöglicht ausgebildetes Pflege- und Betreuungspersonal hilfebedürftigen Menschen in diesen Häusern Freude am Gemeinschaftsleben zu erfahren. Die Hilfebedürftigkeit kann mit anderen geteilt werden, auf diese Weise besser ertragen und letztendlich wieder mit Zuversicht in die Zukunft geblickt werden. Sogar liebgewonnene Hunde oder Katzen dürfen mitgebracht und weiterhin umsorgt werden. Eine Betreuungsassistentin bietet von Montag bis Freitag Gruppenaktivitäten oder auch Einzelbetreuung an, je nach Bedarf und Wunsch. Einrichtungseigene Köche sorgen zumeist für das leibliche Wohl. Bei der Essenszubereitung sowie der Wochenplanung können die Bewohner mitwirken. Weitere fachlich gut ausgebildete MitarbeiterInnen sorgen für die Sauberkeit, helfen bei der Körperpflege und bieten kranken- und altenpflegerische Hilfen. Sogar in der Nacht bietet eine ausgebildete Pflegekraft die notwendige Betreuung, Hilfe und Sicherheit.

Die Räumlichkeiten werden Ihnen über einen Mietvertrag zur Verfügung gestellt. Für die Pflege erhalten Sie Sachleistungen aus der Pflegeversicherung nach SGB XI. Darüber hinaus werden behandlungspflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung gemäß SGB V über die Krankenkasse abgerechnet. Die darüberhinausgehenden Kosten müssen privat in Rechnung gestellt werden; Anträge auf Hilfe zur Pflege können aber beim Sozialamt gestellt werden. Wir sichern Ihnen zu, dass Sie bei uns in der Wohngemeinschaft bleiben können, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Voraussetzung für die Aufnahme in die Wohngemeinschaft ist Pflegegrad 2.